Unter welchen Voraussetzungen ist eine heimliche Kameraüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt?
Am Arbeitsplatz ist die verdeckte Videoüberwachung ohne das Wissen der Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzung erlaubt.
1.
Es muss der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers bestehen.
2.
Die Videoüberwachung muss die letzte Möglichkeit des Arbeitgebers sein, den Verdacht aufzuklären. Alle sonstigen Mittel, mit denen man den Verdacht hätte aufklären können, müssen ausgeschöpft sein.
3.
Es darf nur die Person überwacht werden, die verdächtigt wird, dem Arbeitgeber zu schaden.
4.
Die verdeckte Überwachung muss zeitlich begrenzt sein.
Grundsätzlich muss klar sein, dass eine Kameraüberwachung in die Persönlichkeitsrechte eingreift. Deshalb muss stets das schutzwürdige Interesse des Arbeitgebers (Vermeidung von Diebstahl) gegen die Verletzung der Persönlichkeitsrechte abgewogen werden.
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